Teilnahmebedingungen der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zum Gewinnspiel „Fuchsjubiläum“
Gewinnspielveranstalterin
Das Gewinnspiel „Fuchsjubiläum“ wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall (Veranstalterin) veranstaltet.
Teilnahme und Teilnahmezeitraum
Gewinn, Gewinnermittlung und -benachrichtigung
Vorzeitige Beendigung beziehungsweise Abbruch
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten (zum Beispiel technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme der Veranstalterin).
Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnbenachrichtigung. Die Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel können auf dieser Seite eingesehen werden.
Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Teilnahmebedingungen.
- Das Gewinnspiel startet am 27. Oktober 2025 um 00:01 Uhr. Teilnahmeschluss ist der 28. Februar 2026 um 23:59 Uhr.
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenfrei.
- Im Teilnahmezeitraum nehmen am Gewinnspiel automatisch alle von den Teilnahmeberechtigten neu abgeschlossenen Bausparverträge inklusive Bausparvertragserhöhungen teil, deren Abschluss- beziehungsweise Erhöhungsgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geleistet wurde. Jeder neu abgeschlossene Bausparvertrag bzw. jede Bausparvertragserhöhung nimmt nur einmal an den Verlosungen teil.
- Falls keine Teilnahme am Gewinnspiel gewünscht ist, bitte eine formlose E-Mail an vermarktung@schwaebisch-hall.de senden; ein Verzicht auf den Gewinn kann auch nach Auslosung erklärt werden.
- Im Teilnahmezeitraum verlosen wir pro Kalendermonat 10-mal 1.000 Euro Bausparguthaben.
- Die Auslosung erfolgt für den jeweiligen Kalendermonat bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im darauffolgenden 5. Monat.
- Die Gewinnerinnen beziehungsweise Gewinner werden durch Zufallsprinzip ausgelost und von der Veranstalterin benachrichtigt.
- Der Gewinn wird auf den ausgelosten Bausparvertrag gutgeschrieben. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden.
Datenschutzhinweise der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zum Gewinnspiel „Fuchsjubiläum“
Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen der Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustehenden Ansprüche und Rechte.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich - an wen kann ich mich wenden?
Verantwortliche Stelle:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (nachfolgend auch als „Bausparkasse“ bezeichnet)
Crailsheimer Straße 52
74517 Schwäbisch Hall
Fon: +49 791 46-4408
E-Mail: service@schwaebisch-hall.de
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (Kontaktdaten):Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Team Datenschutz
Crailsheimer Straße 52
74517 Schwäbisch Hall
Fon: +49 791 46-4812
E-Mail: Datenschutzbeauftragter-SHG@schwaebisch-hall.de
Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Gewinnerinnen und Gewinner (Vor- und Zuname, Adresse) und die dazugehörigen Vertragsdaten aus dem Neuabschluss, um festzustellen, ob Sie gewinnberechtigt sind. Informieren Sie uns darüber, nicht am Gewinnspiel teilnehmen zu wollen, werden Ihre Daten nicht in die Auslosung einbezogen. Damit ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht gegeben.
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenverarbeitung dient dem Zweck der Durchführung des Gewinnspiels. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Vertragsabschluss erfolgt bei diesem Gewinnspiel auf Grundlage einer Interessenabwägung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb der Bausparkasse erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Abwicklung des Gewinnspiels und für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten brauchen.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ihre Daten als Gewinnerin oder Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels beziehungsweise der Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner – spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten – gelöscht. Gewinnerdaten speichern wir darüber hinaus nur entsprechend den steuerlichen Aufbewahrungsfristen.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Es finden keine Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder an eine internationale Organisation statt.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach Paragrafen 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO in Verbindung mit Paragraf 19 BDSG).
Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übermittlung der benötigten Daten (siehe oben) für die Preisgeldübergabe sind freiwillig.