Wir lassen Sie nicht im Regen stehen und unterstützen unsere von der Corona-Krise betroffenen Kunden mit einer Stundung ihrer Verbraucherdarlehen.
Die Viruspandemie hat in Deutschland zu erheblichen Einschränkungen und Folgewirkungen in allen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens geführt. Wir haben bereits in den letzten Wochen mit unseren Kunden neue Wege beschritten, um etwaigen Zahlungsschwierigkeiten gemeinsam zu begegnen.
Wir unterstützt Verbraucher, die durch die Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Die am 25. März 2020 im Bundestag behandelte gesetzliche Stundung (Moratorium) gilt ab dem 1. April und für vor dem 15. März 2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträge bei krisenbedingter Notlage. Gestundet werden Ansprüche der VR-Bank Spangenberg-Morschen eG auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden.
Bitte nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt zu Ihrem Kundenberater auf, wenn sie aufgrund der Viruspandemie ihre Darlehensraten nicht mehr zahlen können.
Um eine Stundung schnell und unkompliziert durchführen zu können benötigen wir einen Nachweis über Ihre durch die Pandemie eingetretenen Einnahmeausfälle. Dies könnten Bescheinigungen über den Bezug von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosigkeit oder sonstige Nachweise sein, die eingetretene Einnahmeausfälle eindeutig nachweisen.
Darüber hinaus werden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für die Fortsetzung des Darlehensverhältnisses nach Abklingen der Pandemie erarbeiten.