Hier finden Sie folgende Angaben:
- Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
- Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem
Wertpapierprospekt gem. Artikel 23 Absatz 3 EU-Prospektverordnung - Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
- Selbstverpflichtung zur Restkreditversicherung
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Wertpapiere
Erklärung gemäß § 3 Wertpapierprospektgesetz
Der VR-Bank Spangenberg-Morschen eG liegen für sämtliche von ihr gemäß § 3 Absatz 3 WpPG angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem
Wertpapierprospekt gem. Artikel 23 Absatz 3 EU-Prospektverordnung
Wenn ein Emittent oder Finanzintermediär (Banken, die Wertpapiere eines oder mehrerer
Emittenten vertreiben) Wertpapiere öffentlich anbietet, muss grundsätzlich ein Wertpapierprospekt veröffentlicht werden. Dieser Prospekt muss vorab von der zuständigen
Aufsichtsbehörde, in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gebilligt werden. Die Veröffentlichung des gebilligten Wertpapierprospektes erfolgt in der Praxis auf der Website des jeweiligen Emittenten.
Der erstellte Wertpapierprospekt enthält unter anderem eine ausführliche Beschreibung der
Wertpapiere. Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, dass ein Nachtrag zu einem Wertpapierprospekt veröffentlicht wird. So ist jeder wichtige neue Umstand, jede wesentliche Unrichtigkeit oder jede wesentliche Ungenauigkeit in Bezug auf die im Wertpapierprospekt enthaltenen Angaben, die die Bewertung der Wertpapiere beeinflussen können und die zwischen der Billigung des Prospekts und dem Auslaufen der Angebotsfrist oder — falls später — der Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt auftreten oder festgestellt werden, unverzüglich in einem Nachtrag zum Wertpapierprospekt zu nennen.
Ein bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereichter Nachtrag ist innerhalb von höchstens
fünf Arbeitstagen auf die gleiche Art und Weise wie der Prospekt durch die zuständige
Aufsichtsbehörde zu billigen. Jeder gebilligte Nachtrag ist entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben vom jeweiligen Emittenten auf seiner Website zu veröffentlichen.
Wenn ein Kunde ein Wertpapier für sein Depot erworben oder gezeichnet hat und der hierfür
maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand eines Nachtrags ist, kann ihm ein Widerrufsrecht zustehen. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt zwei Arbeitstage nach Veröffentlichung des Nachtrags. Der Nachtrag wird Angaben zum Ablauf der Frist enthalten, die der Emittent freiwillig verlängern kann. Die Bank wird dem Kunden bei der Ausübung des Widerrufsrechts behilflich sein.
Der Kunde wird über jeden Nachtrag zeitnah informiert, soweit ihm ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpapier zustehen könnte, aber aufgrund der oben genannten kurzen Frist nur, wenn er ein elektronisches Postfach hat. (Stand: März 2023)
Versicherungen
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
VR-Bank Spangenberg-Morschen eG
Jahnstr. 7
34286 Spangenberg
Tel.: 05663/9498-0
Fax: 05663/9498-40
E-Mail: service[at]vrb-spangenberg.de
Vertreten durch den Vorstand:
Jens Diegel, Dominik Hartung
Die VR-Bank Spangenberg-Morschen eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7, Satz 1, Nummer 1 der Gewerbeordnung tätig.
Die VR-Bank Spangenberg-Morschen eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der R+V. Die Provision ist in der von Ihnen an die R+V zu zahlenden Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.
Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer Kassel, Kürfürstenstr. 9, D-34117 Kassel
Tel.: 0561/7891-0
Fax: 0561/7891-290
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf Festnetzpreis, Mobilfunkhöchstpreis 0,60 Euro pro Anruf)
www.vermittlerregister.info oder
Registernummer: D-FFQ0-AACT1-53
Die Vermittlung erfolgt auf Basis der Produkte der
R+V Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden
Anschrift Schlichtungsstellen:
R+V Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen.