R+V MietkautionsBürgschaft

Die clevere Alternative für Mieter und Vermieter hier online abschließen

Die MietkautionsBürgschaft ist die richtige Lösung für alle Mieter von privat genutzten Wohnraum, die ihren Geldbeutel schonen wollen, um finanziell flexibel zu bleiben, und sich gleichzeitig noch finanzielle Wünsche erfüllen wollen.

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So funktioniert die MietkautionsBürgschaft

Ein Vermieter verlangt bis zu drei Monatskaltmieten als Kaution. Der Mieter möchte seine Ersparnisse lieber in eine neue Einbauküche investieren. Daher stellt er die Sicherheit in Form der MietkautionsBürgschaft.

Bei Auszug stellt der Vermieter einen durch den Mieter verursachten Schaden am Mietobjekt fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten.

Der Vermieter kann direkt auf R+V zugehen. R+V informiert den Mieter. Wenn der Mieter die Schäden nicht beseitigt, leistet R+V bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten) und fordert den Betrag von dem Versicherungsnehmer zurück.

Der Mieter kann den Betrag gegebenenfalls von seinem Vermieter zurückfordern, sollten die Ansprüche des Vermieters nicht berechtigt sein.

Leistungen

Die MietkautionsBürgschaft ermöglicht Ihnen einen größeren finanziellen Spielraum, weil Sie die Kaution nicht bar hinterlegen müssen. Außerdem entfällt die Doppelbelastung, falls Sie die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerhalten haben und schon eine Mietkaution für die neue Wohnung stellen müssen. Die MietkautionsBürgschaft ist eine flexible Alternative zur Finanzierung der Mietkaution mittels Dispo- oder Ratenkredit.

Flexible Vertragsgestaltung

Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen. Der Kautionsvertrag ist jedoch nicht an feste Laufzeiten gebunden: Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lässt der Mieter die dort enthaltene Enthaftungserklärung vom Vermieter unterschreiben und sendet die Bürgschaft an R+V. Der Vertrag wird dann beendet. Der Beitrag wird auf den Tag genau abgerechnet.

Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.

Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist von 400 EUR bis 15.000 EUR möglich (maximal drei Monatskaltmieten)

Rückgabegarantie

Wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert ist eine beitragsfreie Rückgabe der Bürgschaft innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung möglich.

Gebührenfreiheit

Es werden keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung fällig und zurzeit auch keine Versicherungssteuer.

Vorteile für den Vermieter

Für Ihren Vermieter ist die Verwaltung eines Kautionssparbuchs mit hohem Aufwand verbunden. Er muss zum Beispiel ein eigenes Konto eröffnen und für Sie jährlich eine Abrechnung über die Zinserträge erstellen. Einfacher geht es mit der MietkautionsBürgschaft. Mit dieser Alternative zur herkömmlichen Barkaution oder einem Sparbuch spart Ihr Vermieter eine Menge Zeit.

Weitere Vorteile für Ihren Vermieter:

  • keine Gebühren
    Für die Ausstellung der Bürgschaft berechnet R+V dem Vermieter keinen Cent.
  • Sicherheit ab dem ersten Tag
    Die Bürgschaft steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung
  • maximale Sicherheit
    Wegen des günstigen Jahresbeitrags kann der Mieter die gesetzlich zulässigen drei Monatsmieten Kaution auch bei einer hohen Kautionssumme einfacher stellen.
  • schnelle Neuvermietung
    Die finanziellen Hürden die der Mieter bei einem Umzug hat, sinken durch die Anerkennung der MietkautionsBürgschaft durch den Vermieter.
  • Rechtssicherheit
    Mit der MietkautionsBürgschaft sind alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution erfüllt.
Fragen & Antworten

Was ist die R+V-MietkautionsBürgschaft?
Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. Die R+V leistet an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter ist zur Rückzahlung an R+V verpflichtet. Der Vermieter verfügt über den gleichen Schutz wie bei üblichen Kautionsformen.

Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?
Der Mieter schließt einen Vertrag mit R+V. Auf Grund dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an den Vermieter, eine Kopie für die Unterlagen des Mieters und den Versicherungsschein aus. Die Originalbürgschaft übergibt der Mieter an den Vermieter anstelle eines Kautionssparbuches oder einer Barkaution. Im Schadenfall kann sich der Vermieter direkt bei R+V melden.

Was ist das Besondere an der MietkautionsBürgschaft der R+V?

  • Mit einem Jahresbeitrag von 4,7% der Kautionssumme (mindestens 50 EUR) ist die R+V-MietkautionsBürgschaft besonders günstig und transparent zugleich. Der Beitrag wird jährlich fällig.
  • Weitere Gebühren oder Beiträge, zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Bürgschaft, fallen nicht an.
  • Die R+V ist einer der größte Kautionsversicherer in Deutschland und mit über 50 Jahren Erfahrung ein zuverlässiger und anerkannter Bürge.

Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?
Die MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wurde wirksam zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, wenn der Mieter dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde übergeben hat, und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll. Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, bis R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.