Staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung (PflegeBahr)

Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall mit staatlicher Zulage hier online abschließen

Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden. Aber kaum einer kann es sich leisten. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Jetzt hilft Ihnen der Staat, die Versorgungslücke zu verringern und die Kosten im Pflegefall abzusichern.

Leistungen

Leistungen

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit privater Absicherung für den Pflegefall erkannt. Daher fördert er die Eigenvorsorge mit einer staatlich bezuschussten privaten Pflege-Zusatzversicherung - dem sog. "Pflege-Bahr". Auch bei R+V können Sie von dieser staatlichen Zulage profitieren. Lassen Sie Ihren staatlichen Zuschuss in den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) einfließen.

  • R+V-Leistungen deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen
    Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen des R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) übersteigen das geforderte Mindestmaß.
  • R+V bietet schon in den Pflegegraden 2 bis 4 überdurchschnittliche prozentuale Leistungen
  • keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle
    Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit.
  • Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes
    Der Versicherungsschutz ist dynamisch. Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.
  • Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften und / oder von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird
    Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.
  • keine Kostennachweise erforderlich
    Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall - unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.
Wer kann den R+V-Pflege FörderBahr abschließen?

Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie

  • mindestens 18 Jahre alt,
  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
  • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-PflegeFörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.