Sollzinsbindung | gebundener Sollzins | effektiver Jahreszins |
5 Jahre | 4,00 % p. a. | 4,06 % p. a. |
6 Jahre | 4,05 % p. a. | 4,11 % p. a. |
7 Jahre | 4,10 % p. a. | 4,16 % p. a. |
8 Jahre | 4,15 % p. a. | 4,22 % p. a. |
9 Jahre | 4,20 % p. a. |
4,27 % p. a. |
10 Jahre | 4,25 % p. a. | 4,32 % p. a. |
11 Jahre | 4,40 % p. a. | 4,47 % p. a. |
12 Jahre | 4,55 % p. a. | 4,62 % p. a. |
Stand: 17.03.2023 |
Aktuelle Zinsen
bei einem Nettodarlehensbetrag von 162.000 Euro
*Die Erstellung eines Finanzierungsvorschlags ist derzeit leider nur für Kunden mit einem Online-Banking Zugang möglich.
Mit unserer Baufinanzierung
zinsgünstig den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen
Sie träumen von den eigenen vier Wänden? Sie möchten eine Immobilie bauen, kaufen, modernisieren, energetisch sanieren oder suchen eine Anschlussfinanzierung? Das ist nicht nur ein weitreichender Schritt, sondern meistens auch die größte finanzielle Investition im Leben. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten – fair und partnerschaftlich. Darauf können Sie sich bei uns verlassen!
Die richtigen Finanzierungsbausteine finden
Der Ausdruck Baufinanzierung ist ein übergeordneter Begriff für unterschiedliche Lösungen zur Finanzierung einer Immobilie mit ihren ganz eigenen Vor- und Nachteilen. Hier kommt es vor allem auf eine faire und verantwortungsvolle Beratung an, um im Ergebnis die richtige Lösung zu ihrem ganz individuellen Bedarf zu finden. Faktoren wie Einkommen, vorhandenes Vermögen und spezielle Familienverhältnisse sowie Ihre Zukunftsplanung spielen eine große Rolle und werden bei der Finanzierung von uns selbstverständlich berücksichtigt.
Ihre Immobilienfinanzierung auf einen Blick
- Individuelles, transparentes und zinsgünstiges Finanzierungspaket aus einer Hand
- Wir versprechen Ihnen einen kurzfristiger Termin, eine schnelle Zusage sowie eine schnelle Auszahlung
- Individuelle Beratung in einer Filiale, bei Ihnen Zuhause oder wo und wann auch immer sie mögen
- Sondertilgungen in Höhe von 5% ohne Zinsaufschlag (individuelle Lösung möglich)
- Bereitstellungszinsfreie Zeit von 24 Monaten
*Die Erstellung eines Finanzierungsvorschlags ist derzeit leider nur für Kunden mit einem Online-Banking Zugang möglich.
Wir lassen Sie nicht im Nebel stehen
Typische Begriffe verständlich erklärt
Eine Annuität setzt sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen und bleibt der Höhe nach während der Laufzeit konstant. Während der Zinsanteil durch die laufenden Tilgungszahlungen immer geringer wird, erhöht sich der Tilgungsteil an der Annuität.
Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um ein Darlehen mit einer konstanten Rate (der Annuität) und einer festen Zinsvereinbarung über eine definierte Laufzeit.
Eine Auflassung ist i.d.R. Bestandteil eines notariellen Immobilienkaufvertrages und entspricht einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über den rechtlichen Eigentumsübergang einer Immobilie.
Eine Auflassungsvormerkung entspricht einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch. Der Käufer wird als neuer Eigentümer im Grundbuch vermerkt und der Verkäufer kann ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Änderungen im Grundbuch veranlassen. Die Auflassungsvormerkung erfolgt zeitlich vor der Auflassung. Nach vollzogener Auflassungsvormerkung kann der Kaufpreis gezahlt werden. Ein Eigentumsübergang findet rechtlich allerdings erst mit der Auflassung statt.
Die Baufinanzierung stellt die nötigen Mittel für den Erwerb einer Immobilie zur Verfügung. Es handelt sich um einen Kredit, der über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt wird. Als Sicherheit für die Bank dient i.d.R. die zu finanzierende Immobilie.
Das zu finanzierende Objekt wird i.d.R. als Sicherheit für die Baufinanzierung herangezogen. Mit dieser sogenannten Beleihung sichern sich Banken gegen die Risiken eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers ab.
Unter einem Beleihungsauslauf versteht man den Anteil einer Immobilie (nach Sicherheitsabschlag) in Prozent, welcher von der Bank finanziert werden muss. Kostet eine Immobilie beispielsweise 185.000 Euro, beträgt der Beleihungswert nach Sicherheitsabschlag von 10% 166.500 Euro. Wenn ein Kunde zur Finanzierung dieser Immobilie nun 100.000 Euro benötigt entspricht das einem Beleihungsauslauf von 60% (100.000/166.500=60%).
Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert - also beliehen - wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beispiel: Eine Immobilie kostet 300.000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270.000 Euro (Sicherheitsabschlag 10 %). Bei einem Darlehen in Höhe von 150.000 Euro beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 56 %.
Die Beleihungsgrenze richtet sich nach bankinternen, satzungsgemäßen und/oder gesetzlichen Vorschriften und entspricht dem Anteil an einer Immobilie, bis zu dem die Bank ein Objekt maximal finanziert.
Der Verkehrswert (i.d.R. der Kaufpreis) abzgl. bankindividuellem Sicherheitsabschlag entspricht dem Beleihungswert.
Kommt es im Kaufprozess zu Verzögerungen oder dauert der Hausbau länger als ursprünglich veranschlagt, wird auch die Darlehenssumme nicht sofort in voller Höhe in Anspruch genommen und ausgezahlt. Für vom Kreditnehmer nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommene Kreditanteile wird ein Entgelt berechnet. Bei uns sind immer 12 Monate bereitstellungszinsfrei, 24 Monate sind nach Vereinbarung ebenfalls möglich.
Wert eines Quadratmeters eines Grundstücks, welcher vom Gutachterausschuss regelmäßig ermittelt und veröffentlicht wird. Der Bodenrichtwert ermittelt sich aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses und ist abhängig von Größe, Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung eines Grundstückes.
Eine Bonität kann man mit Kreditwürdigkeit übersetzen. Um die Bonität eines Kreditnehmers zu beurteilen, werden persönliche und sachliche Fakten (wie beispielsweise die Höhe des Gehaltes und/oder Auskünfte der Schufa-Auskunftei) herangezogen.
Der effektive Jahreszins entspricht dem Preis eines Darlehens nach Preisangabenverordnung (PAngV), in dem nahezu alle Preisbestandteile einer Darlehens berücksichtigt werden.
Eigenkapital entspricht dem Anteil eines Vermögens, welches für eine Immobilienfinanzierung eingesetzt werden soll. Dies könnte Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, etc. sein.
Unter Erwerbskosten versteht man die Summe aller zum Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallenden Kosten. Dazu zählen insbesondere Maklercourtage, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Kosten für den Grundbucheintrag, etc.
Der für einen festen Zeitraum vereinbarte Zinssatz eines Darlehens. Eine vollständige Rückzahlung, Kündigung oder Änderung der Darlehensbedingungen ist in dieser zeit i.d.R. nicht möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden die Konditionen und Rahmenbedingungen neu verhandelt und festgeschrieben.
Eine Feuerversicherung ersetzt im Wesentlichen einen durch Feuer entstandenen Schaden an Wohnimmobilien. Eine Absicherung gegen die Risiken eines Brandschadens ist Grundvoraussetzung für ein zu finanzierendes Objekt.
Bei einem Forward-Darlehen sichert sich der Kunde bereits heute einen festen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft. Bei uns sind Forward-Darlehen mit einem Vorlauf von 24 Monaten möglich.
Ein Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen verzeichnet sind. Jedes Grundstück erhält eine eigene Stelle, das Grundbuchblatt.
Eine Grundschuld wird als Sicherheit in das Grundbuch eingetragen. Sie entspricht somit einem Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, dass heißt, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann.
Steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Die Grunderwerbssteuer liegt in Hessen zur Zeit bei 6%.
Eine Hypothek ist eine Sicherheit ähnlich einer Grundschuld. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek jedoch abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Erlischt die Forderung, erlischt auch die Hypothek.
Von einer Immobilie spricht man sowohl bei bebauten als auch bei unbebauten Grundstücken. Kaum jemand kann sich eine Immobilie ohne fremde Mittel leisten. Daher nehmen Käufer eine Immobilie bei einer Bank ein Darlehen auf und zahlen dieses in Raten über einen längeren Zeitraum zurück. Die Immobilie dient der Bank in diesem Fall als Sicherheit.
Von Kapitaldienstfähigkeit spricht man, wenn ein Darlehensnehmer die Zins- und Tilgungsleistungen, d.h. die Raten, aus der Gesamtheit seiner Einkünfte nachhaltig sicherstellen kann. Ob dies der Fall ist, muss die Bank laut Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor jeder Darlehensvergabe gewissenhaft prüfen und dokumentieren.
Die Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an. Darunter versteht man die Grunderwerbssteuer (6%), die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5%) und ggf. Maklerprovisionen (ca. 5%). Diese Kosten müssen beim Erwerb eine Immobilie mit berücksichtigt und ggf. mit finanziert werden.
Immobiliardarlehen werden zumeist für eine lange Laufzeit mit einem fest vereinbarten Zinssatz abgeschlossen. Wenn die Zinsvereinbarung nach beispielsweise 10 Jahren abläuft, das Darlehen aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig getilgt wurde, trifft der Darlehensnehmer mit der Bank eine erneute Zinsvereinbarung. Diesen Vorgang nennt man Prolongation.
Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Partnern Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie Banken im Rahmen einer Kreditvergabe auf Anfrage zur Verfügung - selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes und nur nach Einwilligung des Kunden.
Der Sollzins, früher Nominalzins genannt, ist bei Immobiliardarlehen der i.d.R. fest vereinbarte Zinssatz, der pro Jahr auf das in Darlehen angewendet wird.
Neben der regelmäßigen Tilgung können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig ihr Darlehen zurückzahlen. Standardmäßig vereinbaren wir mit unseren Kunden 5% Sondertilgungen pro Jahr. Individuell können jedoch auch höhere Sondertilgungsmöglichkeiten vereinbart werden.
Bei Annuitätendarlehen setzt sich die Rate aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Die Ratenhöhe verändert sich nicht und ist monatlich identisch. Mit jeder Tilgungsleistung verringert sich jedoch die Restschuld und damit auch die Höhe der Zinszahlung auf diese Restschuld. Um die Rate der Höhe nach gleich zu halten, erhöht sich damit auch der Tilgungsanteil an der Rate. Daher spricht man von einer anfänglichen Tilgung bezogen auf den Darlehensbetrag.
Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der für gewöhnlich am freien Markt für die Immobilie zu erzielen wäre.
Immobiliardarlehen werden zumeist für eine längere Laufzeit und mit einem festen Zinssatz vereinbart. Dies schafft sowohl für die Bank als auch den Kunden Planungssicherheit. Möchte der Darlehensnehmer das Darlehen nun vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen, verlangen Banken zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung für den für die Restlaufzeit entgangenen Gewinn. Für diesen Verlust muss der Darlehensnehmer entsprechend aufkommen.
Vorvertragliche Informationen sind dem Verbraucher und Darlehensnehmer rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes Merkblatt auszuhändigen. Sie dienen als Überblick und Vergleichsgrundlage.
Im Zuge einer Immobiliardarlehensvergabe dient die zu erwerbende Immobilie häufig als Sicherheit für das Darlehen. Mit einer Wertermittlung werden der Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie durch Sachverständige Dritte festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das sogenannte Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße * Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum * Baukosten oder Wohnfläche * durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche). Der Wert von gewerblichen Immobilien wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.
Die Zinsbindung oder auch Zinsfestschreibung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff "Sollzinsfestschreibung". Der Sollzins ist dadurch für einen fest vereinbarten Zeitraum gebunden.
*Die Erstellung eines Finanzierungsvorschlags ist derzeit leider nur für Kunden mit einem Online-Banking Zugang möglich.